QCG-Förderung und Bildungsgutschein: Was Einrichtungen über Fördermöglichkeiten wissen sollten
Darian Tomeit · 2 Min. Lesezeit
Neben der reinen Fachkräftegewinnung lohnt sich für viele Einrichtungen im Gesundheitswesen auch ein Blick auf staatliche Fördermöglichkeiten für Weiterbildung — …
Neben der reinen Fachkräftegewinnung lohnt sich für viele Einrichtungen im Gesundheitswesen auch ein Blick auf staatliche Fördermöglichkeiten für Weiterbildung — sowohl für bereits Beschäftigte als auch für neue Mitarbeitende in der Qualifizierung. Zwei Förderwege sind dabei besonders relevant: das Qualifizierungschancengesetz (QCG) und der Bildungsgutschein.
Das Qualifizierungschancengesetz ist seit 2019 in Kraft und wurde 2024 deutlich erweitert. Es richtet sich an Beschäftigte, die bereits in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis stehen, und ermöglicht Einrichtungen, Weiterbildungen ihrer Mitarbeitenden fördern zu lassen — unabhängig von Alter, vorhandenem Berufsabschluss oder Betriebsgröße. Je nach Größe des Betriebs und weiteren Kriterien wie dem Alter der Mitarbeitenden können die Lehrgangskosten anteilig oder sogar vollständig durch die Agentur für Arbeit übernommen werden. Seit der Erweiterung 2024 muss dafür auch keine Betroffenheit durch Strukturwandel mehr nachgewiesen werden — die Förderung steht grundsätzlich allen Beschäftigten offen, die eine anerkannte Weiterbildung anstreben.
Der Bildungsgutschein unterscheidet sich davon in der Zielgruppe: Er richtet sich an arbeitssuchende oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen und wird über die Agentur für Arbeit oder das zuständige Jobcenter ausgestellt. Für Einrichtungen im Gesundheitswesen kann das relevant sein, wenn Quereinsteigende oder Personen ohne einschlägigen Berufsabschluss über eine geförderte Qualifizierung den Weg in eine offene Stelle finden sollen.
Beide Förderwege setzen voraus, dass die jeweilige Weiterbildung bei einem zertifizierten Bildungsträger absolviert wird und bestimmte formale Kriterien erfüllt — die genauen Voraussetzungen hängen vom Einzelfall ab und ändern sich mit der Zeit, weshalb eine pauschale Aussage zu Fördersummen oder Bedingungen an dieser Stelle bewusst vermieden wird.
Für Einrichtungen, die das Thema konkret prüfen möchten, lohnt sich ein Gespräch mit einem spezialisierten Partner, der beide Förderwege operativ begleitet und den Antragsprozess sowohl aus Sicht des Bildungsträgers als auch aus der Beratung von Geschäftsführungen kennt.
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